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Online Consultants International Glossar mit Erklärungen zu Informationsmanagement und Wissenswirtschaft | | Glosse, F., „ungewöhnliches erklärungsbedürftiges Wort, Erklärung eines ungewöhnlichen Wortes, Gesamtheit der Glossen zu einem bestimmten Text (z.B. zum später sog. "corpus iuris civilis“)" mhd. glo -se | | | | Deutsches Etymologisches Wörterbuch, 1995 http://www.koeblergerhard.de/der/DERG.pdf | |
Aktive Informationspolitik
Eines der Ziele des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes besteht darin, eine aktive Informationspolitik in die Praxis umzusetzen. Insbesondere § 11 IFG verlangt von den Behörden, dass sie proaktiv Organigramme und Aktenpläne veröffentlichen, um den Bürgern einen Überblick über die Art der Informationen zu geben, die bei den Behörden vorliegen. Trotz dieser ausdrücklichen Verbindung zum IFG gibt es sehr wenig Informationen darüber, was eine aktive Informationspolitik ausmacht. Dies steht im Gegensatz zur Geschäftswelt, in der das erklärte Ziel einer aktiven Informations- politik darin besteht, Vertrauen zwischen den Unternehmen und ihren Investoren, Partnern und Kunden aufzubauen. Geoinformationen
Der Begriff Geoinformationen ist vom englischen abgekürzten Begriff “Geoinformation” abgeleitet, der die Kurzform für “geographic information”, d.h. raumbezogene Informationen, ist. Ursprünglich basierten geographische Informationen ausschließlich auf Landkarten. Mit dem aufkommenden digitalen Zeitalter bieten sie inzwischen die wesentlichen Informationsquellen für hoch entwickelte Computeranwendungen und Dienstleistungen. In Anerkennung geographischer Informationen als ein Wirtschaftsgut und dessen Bedeutung für die Wirtschaft insgesamt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) 2004 eine Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW-Kommission) eingerichtet. Eine vom BMWi in Auftrag gegebene Studie bewertete den Umsatz der Geoinformationswirtschaft in Deutschland mit ca. 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2002, wobei rund 16.000 Personen direkt in diesem Sektor arbeiten. Informationsfreiheitsgesetz
Das Informationsfreiheitsgesetz ist die Kurzform für das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“, das am 5. September 2005 im Bundesgesetz- blatt veröffentlicht wurde (BGBl I S. 2722). Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) schafft einen automatischen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden. Jede natürliche und juristische Person kann diesen Anspruch geltend machen. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betrifft nur Bundeseinrichtungen. Eine ähnliche Gesetzgebung wurde bereits in acht Bundesländern verabschiedet, und zwar in Brandenburg (1998), Berlin (1999), Schleswig-Holstein (2000), Nordrhein-Westfalen (2001), Bremen (2006), Hamburg (2006), Mecklenburg-Vorpommern (2006) und im Saarland (2006). Informationsmanagement
Informationen werden inzwischen als wichtige Ressource für den Erfolg einer jeden Organisation anerkannt. Wie andere Ressourcen auch muss sie richtig gehandhabt werden, um Vorteile aus ihr ziehen zu können. Im Gegensatz zu anderen Ressourcen, die durch deren Nutzung mit der Zeit dahinschwinden, nehmen Informationen zu, und zwar exponentiell. Informationmanagement ist der Begriff für das optimale Manage- ment von Informationsressourcen in einer Organisation. Die meisten Organisationen, sowohl im kommerziellen wie im öffentlichen Sektor, müssen jedoch noch eine Person bestimmen, deren spezifische Aufgabe darin besteht, die organisationseigenen Informationsressourcen zu verwalten und zu pflegen. Dies wird sich voraussichtlich in der Zukunft ändern, insbesondere was Unternehmen betrifft. Denn Studien haben gezeigt, dass bis zu 25% und mehr des Unternehmensumsatzes auf informationsbasierten Transaktionen beruhen. Informationsprüfung
Der Begriff Informationsprüfung ist das deutsche Äquivalent des englischen Begriffes “information audit”. In der Art, wie eine Wirtschaftsprüfung kontrolliert, ob eine Organisation geeignete, optimale finanzielle Vermögenswerte besitzt, um ihre Geschäftsziele zu erreichen, prüft in ähnlicher Weise eine Informationsprüfung, ob eine Organisation geeignete, optimale informationelle Vermögenswerte zur Erreichung ihrer Geschäftsziele hat. Die Informationsprüfung ist bereits eine etablierte Verfahrensweise in Bibliothekskreisen und wird inzwischen auch in der Wirtschaft und im öffentlichen Sektor eingesetzt. In Großbritannien wurde die “Freedom of Information Act 2000” (das britische Äquivalent zum Informationsfreiheitsgesetz ) zu einem der Haupttreiber für die wachsende Nutzung von Informationsprüfungen im öffentlichen Sektor. Informationsverzeichnisse
Informationsverzeichnisse sind Verzeichnisse von “Informationsanlagen” einer Organisation, sowohl im öffentlichen Sektor wie im Wirtschaftssektor, die ein effizientes Abrufen solcher Informationen ermöglichen. Die relevanten Paragraphen im Hinblick auf Veröffentlichungspflichten im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und den meisten Informationsfreiheitsgesetzen der Bundesländer, die bereits ein solches Gesetz verabschiedet haben, sehen ausdrücklich die Erstellung solcher Verzeichnisse vor, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und –zwecke erkennen lassen. Informationsweiterverwendung
Der öffentliche Sektor ist der größte Produzent von Informationen. Informations- weiterverwendung bezieht sich auf eine andere Verwendung von Informationen des öffentlichen Sektors als die, für die sie ursprünglich gesammelt wurden. Verschiedene Studien lassen darauf hindeuten, dass der potentielle europäische Markt für Informationsprodukte- und dienstleistungen aufgrund der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zwischen €68 Mrd. (Pira Studie, 2000) und €27 Mrd. (OECD Studie, 2006) liegt. Dennoch ist der gegenwärtige europäische Markt viel kleiner als sein Äquivalent in den USA. Die Europäische Union war bestrebt, die Entwicklung dieses potentiellen Marktes mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie 20003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 17. November zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu fördern. Die EU-Richtlinie wurde in Deutschland durch das Informationsweiter- verwendungsgesetz (IWG) vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2913) umgesetzt, das am 19. Dezember 2006 in Kraft trat. Wichtig hier ist die Anmerkung, dass das IWG in Deutschland nicht selbst ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen des öffentlichen Sektors schafft. Stattdessen geht das IWG und seine nachfolgende Nutzung davon aus, dass ein Zugangsrecht bereits durch ein Informations- freiheitsgesetz besteht. Informationszugang
Der Begriff wird am häufigsten als Kollektivbegriff gebraucht, um Zugangsrechte zu Informationen einer öffentlichen Einrichtung zu beschreiben. Solche Zugangsrechte variieren von Spezialrechten (z.B.: Einsicht ins Handelsregister, § 29 VwVfG, § 25 SGB X), zu themenbezogenen Rechten (wie sie im Umweltinformationsgesetz und Verbraucherinformationsgesetz zur Verfügung stehen) bis hin zu allgemeinen, voraussetzungslosen Zugangsrechten, wie sie durch die Informationsfreiheits- gesetzgebung ermöglicht werden (d.h. Informationsfreiheitsgesetz). Produktivität
Ein Messwert für die effiziente Nutzung von Ressourcen. Produktivität wird sehr häufig gebraucht, um das Verhältnis von Output und Input auszudrücken. Der Begriff kann daher gleichermaßen sowohl von Organisationen des kommerziellen wie öffentlichen Sektors benutzt werden. Projektmanagement
Projektmanagement ist die Anwendung von Wissen, Fertigkeiten, Hilfsmitteln und Techniken auf ein breites Spektrum von Aktivitäten, um den Anforderungen eines bestimmten Projekts gerecht zu werden. Ein Projekt ist eine zeitlich begrenzte Anstrengung zur Erreichung eines bestimmten Ziels. Das Wissen und die Praktiken zum Projektmanagement sind am besten im Hinblick auf ihre Einzelprozesse zu beschreiben. Diese Prozesse können in fünf Gruppen eingeteilt werden: Initiierung, Planung, Durchführung, Kontrolle und Abschluss. Darüber hinaus gibt es neun Wissensbereiche –Projektintegrationsmanagement, Projektabgrenzungsmanagement, Projektzeitmanagement, Projektkostenmanagement, Projektqualitätskontrolle, Projektmitarbeitermanagement, Projektkommunikationsmanagement, Projektrisikomanagement und Projektbeschaffungsmanagement. Publizität
Der Begriff wird an dieser Stelle benutzt, um auf Informationen zu verweisen, die ein Unternehmen über sich selbst offen legt oder herausgibt. Die Offenlegung kann freiwillig oder die Einhaltung einer rechtlichen Vorschrift (auf Englisch "compliance") sein. Bestimmte Rechtsformen in der Wirtschaft sind an die Befolgung spezifischer juristischer Regeln im Hinblick auf die Veröffentlichung von Informationen gebunden, z.B.: Aktiengesellschaften. Diese Unternehmen veröffentlichen darüber hinaus freiwillig eine ganze Fülle von Informationen, um Vertrauen zu tatsächlichen und potentiellen Investoren sowie Partnern und Kunden aufzubauen. Siehe aktive Informationspolitik. Stadtmarketing
Das Stadtmarketing ist ein weit verbreitetes Instrument, um einerseits den drohenden Verlust der Konkurrenzfähigkeit im Städtewettbewerb und andererseits dem Planungsnotstand im Inneren zu begegnen. Beim Stadtmarketing betrachtet man die Stadt wie ein Produkt. Das Produkt „Stadt“ muss nun ein attraktives und vielfältiges Angebot schaffen. Diese Aufgabe liegt nicht nur bei den Regierungsverantwortlichen, sondern genauso bei der Gastronomie, der Hotellerie, und anderen Wirtschafts- zweigen, die zusammen für das Aussehen und Auftreten der Stadt sorgen und damit das sogenannte Outlook der Stadt bilden. Geeignetes Instrument ist z. B. eine branchenübergreifende Kundenkarte: Die CityCard. Von Wikipedia, 10.04.2007 Transparenz
Um einen Gegenstand transparent zu machen, muss man ihn “durchsichtig” machen. Um ein Verfahren transparent zu machen, muss man alle Elemente, die an dem Verfahren beteiligt sind, beobachtbar und verständlich machen. In dem speziellen Zusammenhang von Verfahren und Transaktionen in Organisationen des Wirtschafts- sektors und des öffentlichen Sektors wird der Begriff „Transparenz“ mit dem „Offenlegen“ von Informationen, die an Verfahren und Transaktionen beteiligt sind, assoziiert. Ein transparentes Verfahren oder eine transparente Transaktion ist daher verifizierbar und nachweisbar. Umweltinformationen
Einen Zugang zu Umweltinformationen der Bundesbehörden bietet das Umweltinformationsgesetz (UIG). Das Umweltinformationsgesetz ist ein Bundesrecht, das Bürgern den Zugang zu Informationen gewährt, die sich mit Umweltthemen befassen und bei den Behörden liegen. Auch die Bundesländer sind dabei, eine ähnliche UIG Gesetzgebung zu erlassen. Das aktuelle UIG ist vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704) und trat am 14. Februar 2005 in Kraft. Das derzeitige UIG ersetzt das UIG von 1994 und setzt die EU Richtlinie 2003/4/EG vom 28. Januar 2003 um, die selbst eine Umsetzung der von der UN geförderten Aarhus-Konvention vom 25. Juni 1998 ist. Um Gebühren und Auslagen im Hinblick auf das UIG abzudecken (§ 12 (3) UIG), hat der Gesetzgeber eine Umweltinformationskostenverordnung (BGBl. I 2004, S. 3708) verabschiedet, die wiederum den Entwurf der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz beeinflusste, auf die man sich üblicherweise mit der Bezeichnung Informationsgebührenverordnung – IFGGebV bezieht. Verbraucherinformationen Ein Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wurde schon seit 2002 debattiert. Ziel des VIG ist, den Bürgern ein Zugangsrecht zu Informationen der Behörden über Produkte aus den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel und Wein zu gewähren. Ein Entwurf des VIG (BT-Drs 16/1408 vom 9. Mai 2006), der von der Großen Koalition SPD und CDU mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgeschlagen war, wurde Ende 2006 von Bundespräsident Horst Köhler wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet. Das Bundeskabinett stimmte am 4. April 2007 einem überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts auf Verbraucherinformation zu. Der Bundestag verabschiedete am 5. Juli 2007 mit den Stimmen der großen Koalition das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten dagegen. Berichten zufolge tritt das Gesetz im Januar 2008 in Kraft. Nach zwei Jahren soll es überprüft werden. Auf Länderebene wurden zwei Gesetzentwürfe, einer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einer der Landesregierung, zum Verbraucherinformationsgesetz für NRW dem Landtag vorgelegt und sind zurzeit in Beratung. Verlagswesen
Der Begriff Verlagswesen wird hier benutzt, um die Tatsache hervorzuheben, dass das Publizieren immer mehr zu einer Kernaktivität von Organisationen aus dem Wirtschaftssektor wie aus dem öffentlichen Sektor geworden ist. Obwohl der Begriff Verlag immer noch mit bestimmten Branchensegmenten und in einigen Fällen mit spezifischen Marken in Verbindung gebracht wird, wurde das Publizieren inzwischen zu einer regelmäßigen Aktivität verschiedenartigster Organisationen, ja sogar von Einzelpersonen. Die Publizitätspflichten für kommerzielle Organisationen und die Veröffentlichungspflichten für Behörden sind Beispiele, wie der Gesetzgeber Pflichten im Hinblick auf die Veröffentlichung von Informationen auferlegt hat. Auf dem Rücken dieser rechtlichen Verpflichtungen veröffentlichen sowohl Unternehmen als auch Behörden freiwillig Informationen als Teil ihrer aktiven Informationspolitik. Nicht nur Organisationen, sondern auch Einzelpersonen bietet das Internet Möglichkeiten der Veröffentlichung von Informationen für ein sehr großes Publikum mit relativ geringem Aufwand. Mit dem Web 2.0 nehmen solche Möglichkeiten in Umfang und immer höher entwickeltem Stand zu. Veröffentlichungspflichten
Der hier verwendete Begriff Veröffentlichungspflichten bezieht sich ausdrücklich auf die Pflicht, die den Behörden durch die Informationsfreiheitsgesetze auferlegt wurde, grundlegende Dokumente zu veröffentlichen unter dem Gesichtspunkt, Bürgern einen Überblick über die Art der in Behörden gesammelten Informationen zu geben und dadurch eine größere Transparenz innerhalb der Behördenverwaltung herzustellen. In Deutschland sind die Veröffentlichungspflichten der Bundesbehörden in § 11 IFG geregelt. Die Bundesländer haben ähnliche Vorschriften. Wissensmanagement Die strategische Nutzung von Informations- und Wissensressourcen zum größtmöglichen Vorteil einer Organisation. © 2007 Online Consultants International GmbH, Karlsruhe.
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