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1. Was versteht man unter Weiterverwendung in “Informationsweiterverwendung"? 2. Was hat Stadtmarketing überhaupt mit Informationsmanagement oder Informationszugangsrechten zu tun? 3. Sind nicht Veröffentlichungspflichten eine andere Form von Publizität?
-----ooOoo----- 1. Was versteht man unter Weiterverwendung in “Informations- weiterverwendung”?
Behörden produzieren eine beträchtliche Menge an Informationen. Die Informationen entstehen als Folge der Ausführung der Aufgaben, die den Behörden zugewiesen sind und die man als ursprüngliche Nutzung von Informationen ansehen kann.
Die Weiterverwendung dieser Informationen bezieht sich auf eine Situation, in der eine Organisation die Informationen auf Lizenzbasis zur weiteren kommerziellen oder auch nicht kommerziellen Nutzung, meist als Ausgangspunkt für Mehrwertdienste, weitergibt. So können zum Beispiel meteorologische Daten, die ursprünglich für staatliche Zwecke erstellt wurden, an kommerzielle Organisationen zur Weiterverwendung in Anwendungen, die Wettervorhersagen an Mobiltelefone weitergeben, oder für die Bewertung von Ernteausfallversicherungen, die sich auf historische meteorologische Daten stützen, lizenziert werden.
Die Europäische Union war bestrebt, die Entwicklung dieses potentiellen Marktes mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie 20003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 17. November zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu fördern. Die EU-Richtlinie wurde in Deutschland durch das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2913) umgesetzt, das am 19. Dezember 2006 in Kraft trat.
2. Was hat Stadtmarketing überhaupt mit Informationsmanagement oder Informationszugangsrechten zu tun?
Die Attraktivität einer Stadt oder einer Region hängt nicht nur von ihren natürlichen, äußerlichen Gegebenheiten wie Standort, Klima oder Transportinfrastruktur ab, sondern auch von der raschen Abwicklung und Effizienz bei ihren Verwaltungspraktiken. Der Erfahrungsbericht zum Akteneinsichtsgesetz (AIG) in Brandenburg stellte sechs Jahre nach Inkrafttreten hierzu fest:
| | „Gerade die Wirtschaft hat ein hohes Interesse daran, direkten und schnellen Zugang zu Verwaltungsinformationen zu erhalten. Kommunen und Landkreise werben erfolgreich um Investoren mit garantierten Entscheidungsfristen z.B. für Baugenehmigungen.“(1) | |
Der AIG Bericht gibt als Beispiel den Landkreis Teltow-Fläming, der Ende 2003 der wachstumsstärkste Landkreis in der Bundesrepublik war, da er Investoren Baugenehmigungen innerhalb von drei Monaten garantierte. (DIE ZEIT v. 31.12.2003, 17f., Die Kraft, die Wohlstand schafft).
Inzwischen beginnt man, die Beziehungen zwischen Städten und Gemeinden und Informationsmanagementpraktiken, die sich aufgrund der Informationsfreiheitsgesetze (IFG) und der Informationsweiterverwendungsgesetze (IWG) entwickeln, besser zu verstehen und zu debattieren. Die Diskussionen drehen sich um Überlegungen, wo der Vorteil der Kommune aufgrund dieser Informationsmanagementpraktiken kommen sollte. Sollte der Vorteil beispielsweise von Gebühren für IFG-Anfragen kommen oder von Lizenzen für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, wie dies durch das IWG ermöglicht wird? Oder lässt sich der Vorteil in einem zunehmenden Interesse an öffentlichen Angelegenheiten messen, in Bezug auf das IFG vielleicht in einer höheren Wahlbeteiligung, oder, was das IWG betrifft, in einem Wachstum der Steuereinnahmen (Körperschafts-, Gewerbe- und Einkommenssteuer) durch innovative Firmen, die neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln?
(1). Sechs Jahre Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz in Brandenburg, 23. August 2004, Seite 3.
3. Sind nicht Veröffentlichungspflichten eine andere Form von Publizität?
Es ist inzwischen üblich, die Pflichten der Behörden zur Veröffentlichung von Informationen als Veröffentlichungspflichten und die Pflichten von Organisationen des privaten Sektors zur Veröffentlichung als Publizität zu bezeichnen. In dem Sinne, dass es sich bei beiden um Pflichten zur Veröffentlichung, die vom Gesetz vorgeschrieben sind, handelt, ähneln sie sich tatsächlich. Sie unterscheiden sich jedoch im Einzelnen, was zu veröffentlichen ist.
Beispielsweise verlangt die IFG-Gesetzgebung in Deutschland generell, dass Behörden ihre Organisationspläne, Aktenpläne und Informationsverzeichnisse veröffentlichen, um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die Art der Informationen, die von den Behörden gesammelt werden, und die zuständige Behörde, bei der die Informationen verfügbar sind, zu erreichen. Unternehmen hingegen sind normalerweise nicht verpflichtet, offen zu legen, welche Art von Informationen bei ihnen vorliegen, jedoch sind sie verpflichtet, ein Minimum an Mitteilungen (Handelsregister) sowie Finanzinformationen (Jahresabschlüsse) über sich selbst zu veröffentlichen.
Die Begriffe Veröffentlichungspflichten und Publizität haben jedoch eines gemeinsam: die Einhaltung ihrer jeweiligen Verpflichtungen zwingt sowohl Organisationen des öffentlichen wie des privaten Sektors dazu, ihre Informationsstrategie, Informationspolitik und die Mechanismen ihrer Umsetzung neu zu überdenken.
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