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Ein Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wurde schon seit 2002 debattiert. Ziel des VIG ist, den Bürgern ein Zugangsrecht zu Informationen der Behörden über Produkte aus den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel und Wein zu gewähren. Ein Entwurf des VIG, der von der Großen Koalition SPD und CDU mit Unterstützung des Bundes- ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgeschlagen war, wurde Ende 2006 von Bundespräsident Horst Köhler wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet.
Das Bundeskabinett stimmte am 4. April 2007 einem überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts auf Verbraucherinformation zu. Der Bundestag verabschiedete am 5. Juli 2007 mit den Stimmen der großen Koalition das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Auf Länderebene wurden zwei Gesetzentwürfe, einer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einer der Landesregierung, zum Verbraucherinformationsgesetz für NRW dem Landtag vorgelegt und sind zurzeit in Beratung.
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