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Einen Zugang zu Umweltinformationen der Bundesbehörden bietet das Umwelt- informationsgesetz (UIG). Das Umweltinformationsgesetz ist ein Bundesrecht, das Bürgern den Zugang zu Informationen gewährt, die sich mit Umweltthemen befassen und bei den Behörden liegen. Das aktuelle UIG ist vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704) und trat am 14. Februar 2005 in Kraft. Das derzeitige UIG ersetzt das UIG von 1994 und setzt die EU Richtlinie 2003/4/EG vom 28. Januar 2003 um, die selbst eine Umsetzung der von der UN geförderten Aarhus-Konvention vom 25. Juni 1998 ist. Auch die Bundesländer sind dabei, eine ähnliche UIG Gesetzgebung zu erlassen. Produkte zum Thema Umweltinformationen Aus unser Produktreihe, Veröffentlichungen und Schulungen kann Online Consultants International GmbH Ihnen helfen, sich den Herausforderungen zu stellen und die Chancen zu nutzen, die durch das Umweltinformationsgesetz geschaffen wurden:
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